Satzung des Fohlen Fanclub Stemweder Berg
§ 1 Name, Zweck und Sitz
1. Name
a) der am 14.02.2002 gegründete Fanclub heißt
"Fohlen Fanclub Stemweder Berg"
2. Zweck
a) Der Fanclub hat es sich zur Aufgabe gemacht den Fußballverein VfL Borussia Mönchengladbach zu unterstützen.
b) Das Auftreten des Fanclubs wird immer einen sportlichen, fairen und gewaltfreien Charakter haben.
3. Sitz
a) Die Vereinsanschrift ist immer die Adresse des Präsidenten.
b) Das Vereinslokal ist der Ilweder Hof, Gaststätte Hermann Rosengarten, Ilweder Str. 62 in Stemwede-Haldem. Tel.: 05474/307
§ 2 Organe
1. Vorstand
a) Präsident
b) Vizepräsident
c) 1. Kassierer, 2. Kassierer
d) Schriftführer
e) 2 Beisitzer
2. Saison- und Festausschuss
a) Der Saison- und Festausschuss setzt sich aus 2 Mitgliedern zusammen, die in Verbindung mit dem Vorstand sämtliche Aktivitäten des Fanclubs organisieren.
§ 3 Generalversammlung
1. Jährlich muss eine Generalversammlung stattfinden.
2. Diese Versammlung findet immer im April eines jeden Jahres statt.
3. Die Versammlung ist beschlussfähig durch die anwesenden Mitglieder
4. Außerordentliche Generalversammlung
a) Der Vorstand ist ermächtigt eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.
b) Diese Einberufung erfolgt unter Einhaltung einer Frist von 3 Wochen schriftlich durch Einzeleinladung an die letzte bekannte Adresse.
5. Verlesung der Jahresberichte
a) Jahresbericht des Präsidiums
b) Kassenbericht
c) Entlastung des Vorstandes
§ 4 Wahl des Vorstandes
1. Der Präsident wird auf 4 Jahre gewählt.
2. Der Vizepräsident wird auf 3 Jahre gewählt.
3. Der Kassierer wird auf 4 Jahre gewählt.
4. Der Schriftführer wird auf 3 Jahre gewählt.
5. Die Beisitzer werden im Wechsel auf 2 Jahre gewählt.
§ 5 Wahl des Saison- und Festausschusses
1. Der Saison- und Festausschuss wird im Wechsel für 2 Jahre gewählt. (Jetzt im 1. Jahr des Clubs wird eine Person auf 3 Jahre gewählt, um einen Wechsel zu bekommen.)
§ 6 Mitgliedschaft, Mitgliedsbeiträge, Beendigung der Mitgliedschaft
1. Mitgliedschaft
a) Mitglied des Fanclubs kann jede volljährige Person werden.
b) Jugendliche von 14 - 18 Jahren können nur mit Einverständniserklärung der Eltern Mitglied des Fanclubs werden.
c) Jugendliche unter 14 Jahren können nur durch Mitgliedschaft eines Erziehungsberechtigten dem Fanclub beitreten.
2. Mitgliedsbeiträge
a) Jedes Mitglied ab 14 Jahren zahlt einen Jahresbeitrag von 20,00 €.
b) Alle Mitglieder unter 14 Jahren zahlen einen Jahresbeitrag von 10,00 €.
3. Beendigung der Mitgliedschaft
a) Die Mitgliedschaft endet durch Tod des Mitgliedes.
b) Die Mitgliedschaft erlischt durch eine Austrittserklärung.
I) Der Austritt ist schriftlich zu erklären.
c) Die Mitgliedschaft endet durch einen Ausschluss
I) Ein Ausschluss kann erfolgen, wenn sich ein Mitglied dem Fanclub gegenüber trotz zweimaliger Mahnungen mit Zahlungen in Verzug befindet.
II) Ein Ausschluss kann auch erfolgen , wenn ein Mitglied grob gegen die Satzung verstößt, oder sich eines schwerwiegenden, clubschädigenden Verhaltens schuldig macht.